Anzahl der großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben)


gem. § 54 GSO ist die folgende Anzahl an großen Leistungsnachweisen pro Jahrgangsstufe und Fach festgelegt:


Jgst. Deutsch Englisch Latein Französisch Mathematik Physik Chemie
5 4 4 - - 4 - -
6 4 4 1)
4 4 4 - -
7 4 3)
3 2)
4 4 2)
4 - -
8 4 3 4 4 3 2 2
9 4 3 3 3 4 2 2
10 3 3 1)
3 3 4 2 2


In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird in allen belegten Kursen pro Halbjahr ein großer Leistungsnachweis geschrieben. Ausnahmen sind die Kurse "Vokalensemble" und "Darstellendes Spiel". Große und kleine Leistungsnachweise werden in diesen Jahrgangsstufen im Verhältnis 1:1 gewichtet.

Besondere Regelungen nach § 53/54 GSO bzw. MODUS-21 Maßnahmen:

1) Englisch: Wertung des zentralen Jahrgangsstufentests als Teil einer Schulaufgabe.

2) Englisch und Französisch: Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung.

3) Ein Test aus formalsprachlichen und Srachverständnisanteilen in Deutsch ersetzt eine Schulaufgabe.